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Schutzkonzepte
Trainingsbetrieb
Trainingsbetrieb

ab 20. Dezember 2021

 

Adresse Verein

Strasse: Leuengasse 13

PLZ Ort: 4057 Basel

 

Kontakt Person

Vorname: Jeroen

Nachname: Aarden

E-Mail:  jeroenaarden@yahoo.com

Mobilnummer:  +41 79 616 06 44

 

Covid-19 Beauftragter (Ersteller)

Vorname: Martin

Nachname: Brin

E-Mail: trainer@leovolley.com

Mobilnummer: +41 79 502 59 85

 

Neue Rahmenbedingungen

Es gelten grundsätzlich die übergeordneten Richtlinien vom BAG oder des Kantons Basel-Stadt. Die Schutzkonzepte der Anlagebetreiber sind ebenfalls einzuhalten.

 

Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

1. Nur symptomfrei ins Training

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

2. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

3. Covid-Zertifikat

Die Trainings finden unter «2G mit Maske» statt. Die Trainer sind für die Überprüfung und korrekte Umsetzung verantwortlich. Die nachstehenden Regeln gelten:

«2G mit Maske» für alle ab 16 Jahren

  • Gültiges Covid-Zertifikat (2G: Geimpft oder Genesen)

  • Maskenpflicht vor und während der sportlichen Aktivität

 

Für alle unter 16 Jahren gilt

  • Maskenpflicht vor und während der sportlichen Aktivität

4. Maskenpflicht und Abstand halten

In öffentlich zugänglichen Innenräumen ausserhalb der sportlichen Aktivität gilt Maskenpflicht.

5. Bestimmung Corona-Beauftragter des Vereins

Jede Organisation, welche einen Trainingsbetrieb führt, muss eine Corona-Beauftrage oder einen Corona-Beauftragten bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Martin Brin. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. +41 79 502 59 85 oder trainer@leovolley.com).

6. Besondere Bestimmungen

Der Kanton Basel-Stadt hat keine weiteren Bestimmungen erhoben.

                                                                                         

Muttenz, 20. Dezember 2021

Covid-19 Beauftragter SC Gym Leonhard

Schutzkonzept Trainingsbetrieb unterschrieben

Spielbetrieb
Spielbetrieb

Datum: 20. Dezember 2021; Änderungen ab 20. Dezember 2021 gültig
AAutor: Martin Brin, Corona-Beauftragter


Meisterschaftsspiele der U13, U14, U15, U17, U18, U19, 4. Liga

SC Gym Leonhard

Leuengasse 13

4057 Basel

E-Mail: jeroenaarden@yahoo.com

Mobilnummer: +41 79 616 06 44

 

Corona-Beauftragte oder Corona-Beauftragter

Vorname: Martin

Nachname: Brin

E-Mail: trainer@leovolley.com

Mobilnummer: +41 79 502 59 85

 

Die Rahmenbedingungen für einen sicheren Spielbetrieb werden regelmässig der Situation, Strategie und den Weisungen des Bundes angepasst und orientieren sich selbstverständlich an den kantonalen und nationalen Bestimmungen, die für die Durchführung von Veranstaltungen gelten.

Der Besuch eines Volleyballspiels erfolgt auf eigenes Risiko. Swiss Volley sowie die ihr angeschlossenen Clubs lehnen jegliche Haftung bei einer möglichen Infizierung oder Erkrankung mit COVID-19 im Stadion und dessen Umgebung ab.

 

Corona-Beauftragte oder Corona-Beauftragter des Vereins

Jeder Verein, der Meisterschaften, Trainingsspiele und/oder Turniere/Spieltage plant und durchführt, muss eine verantwortliche Person bezeichnen, die für die Einhaltung und Umsetzung der geltenden COVID-Rahmenbedingungen zuständig ist. Es handelt sich dabei in der Regel um die gleiche Person, die auch im Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb als Corona-Beauftragte aufgeführt ist (Für den Trainingsbetrieb gilt ein separates Schutzkonzept). Der Verein übernimmt die Verantwortung, dass die entsprechende Person ihre Angaben zu 100% korrekt einträgt und dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.

Die Kontaktdaten sind auf dem Titelblatt aufgeführt.

Positiver COVID-19-Fall

Falls die Corona-Beauftragte oder der Corona-Beauftragte einer Veranstaltung von einem positiven (medizinisch bestätigt!) Coronafall in Kenntnis gesetzt wird, muss sie gemäss Ablaufschema vorgehen und Swiss Volley informieren.

Da die Zuständigkeit bei den Kantonen liegt, entscheidet der jeweilige kantonsärztliche Dienst über die Durchführung von Isolations- und Quarantänemassahmen.

Gilt für (nachstehend PERSONEN)…

… alle Spieler*innen, Trainer*innen, Mitglieder des Staff, Schiedsrichter*innen, RD’s, TD’s, Linienrichter*innen, Schreiber*innen, Volunteers, Ballholer*innen, Quickmopper, Hallenpersonal, Speaker, Medienvertretende, Fotograf*innen, Sanität- und Rettungsdienst, Reinigungsdienst, Ticketkontrolle, Sicherheitsdienste, Zuschauer*innen und alle anderen in der Halle anwesenden Personen.

Geltungsbereich

Erwachsenen- und Nachwuchsligen (Frauen und Männer)

  • 1. Liga – 5. Liga

  • U23 / U20 / U19 / U18 / U17 / U16 / U15 / U14 / U13 / U11

  • Spielbetrieb Senior*innen

  • Spielbetrieb Mixed

  • Easy League

 

Spielbetrieb und Turniere (Frauen und Männer)

  • Mobiliar Volley Cup

  • Mobiliar Volley Cup Final (separates Schutzkonzept)

  • Volleyball Supercup (separates Schutzkonzept)

  • Reguläre Saison

  • Auf-/Abstiegsspiele

  • Nationale und regionale Turniere und Spieltage (Erwachsene / Nachwuchs / Kids Volley)

  • Kantonale Cup-Veranstaltungen

  • Finalturniere und -spiele (Final Fours / Playoffs / Barrage)

  • Testspiele/Vorbereitungsturniere

 

Übergeordnete Grundsätze

Das Schutzkonzept von Swiss Volley ist den Richtlinien des BAG, der Kantone und Gemeinden sowie der Anlagebetreiber übergeordnet, sollten letztere weniger strenge Vorgaben machen.

Gelten in den Kantonen, Gemeinden oder in den Schutzkonzepten der Anlagebetreiber strengere Vorgaben, sind diese einzuhalten.

 

Für Personen, die nicht auf dem Matchblatt eingetragen sind (Zuschauer*innen, Helfer*innen etc.):

 

Für Personen, die auf dem Matchblatt eingetragen sind (mit Ausnahme der (Assistenz-)Schreiber*innen) :

  • Zutritt in die Halle ab 16 Jahren nur mit einem gültigen Covid-Zertifikat (2G: geimpft oder genesen) und einem Personalausweis. Es gilt auch während der Ausübung der sportlichen Aktivität eine generelle Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren.

    • Die Einschränkung auf 2G+ kann nur dann gewählt werden, wenn das gegnerische Team und die Schiedsrichter*innen einverstanden sind. In diesem Fall kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden.

  • Ihre Kontaktdaten werden mittels Matchblatt erfasst.

 

Der 1.5m Abstand und die Hygienemassnahmen sollen wo immer möglich eingehalten werden.

 

Nur symptomfrei an die Wettkämpfe: Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an Spielen und Turnieren teilnehmen. Sie klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

 

Umsetzung in den offiziellen Wettspielen der regionalen Liga und Meisterschaften mit Junior*innen

Check-In/Eingangskontrolle

Es müssen alle Personen, welche 16 Jahre oder älter sind und Zutritt zur Halle haben wollen, vor dem Eingang ihr Zertifikat prüfen lassen und sich mittels einem Ausweis identifizieren. Die Eingangskontrolle geschieht vor dem Halleneingang mit Hilfe der SwissCovid Check App. Wer kein Zertifikat vorweisen kann, darf die Halle nicht betreten.

SwissCovid App

Infrastruktur (Areal, Eingangsbereich, Garderoben, Buvette, WC etc.)

Gemäss Schutzkonzept des Anlagebetreibers und Gastrosuisse.

Vor dem Spiel

  • Gestaffelter oder separater Einlauf der Teams und Schiedsrichter*innen

  • Definiertes halbes Spielfeld pro Team, z.B. kein Service-Reception

  • Aufstellen der Teams gemäss Weisungen von Swiss Volley

  • Begrüssung ohne Körperkontakt (Kein Handshake/Faustschlag zwischen den Teams und den Schiedsrichter*innen)

  • Das Betreten des Spielfeldes (inkl. Freizone) ist zu jedem Zeitpunkt für Personen untersagt, die nicht auf dem Matchblatt eingetragen sind (ausser Zähler*innen)

 

Während dem Spiel

  • Das Betreten des Spielfeldes (inkl. Freizone) ist zu jedem Zeitpunkt für Personen untersagt, die nicht auf dem Matchblatt eingetragen sind (ausser Zähler*innen)

 

Nach dem Spiel

  • Aufstellen der Teams gemäss Weisungen von Swiss Volley

  • Verabschiedung ohne Körperkontakt (Kein Handshake/Faustschlag zwischen den Teams und den Schiedsrichter*innen)

  • Kurze Verabschiedung der Teams bei den Fans ist erlaubt (ohne Körperkontakt)

  • Das Betreten des Spielfeldes (inkl. Freizone) ist zu jedem Zeitpunkt für Personen untersagt, die nicht auf dem Matchblatt eingetragen sind (ausser Zähler*innen)

 

Meisterschaftsspiele der U13, U14, U15, U17, U18, U19, 4. Liga von SC Gym Leonhard

Veranstaltungsspezifische Details

Gesamtzahlt Personen

SC Gym Leonhard

Das Team setzt sich zusammen aus max. 12 Spieler*innen und 5 Staff. Der Zugang zur Halle ist durch einen separaten Eingang gewährleistet.

Gastteams

Das Gastteam setzt sich zusammen aus max. 12 Spieler*innen und 5 Staff. Der Zugang zur Halle ist durch durch einen separaten Eingang gewährleistet. 

 

Schiedsrichter

Die Schiedsrichter und Schreiber werden vom Regionalverband gestellt. Sie betreten die Halle durch einen separaten Eingang.

 

Zuschauer

Zuschauer sind nur mit Zertifikat „2G plus Maske“ zugelassen. Sie betreten die Halle durch einen separaten Eingang.

 

Garderoben, Duschen, WC

Die Teams des SC Gym Leonhard haben getrennte Garderoben von den Gastteams. Duschen stehen gemäss Anlagenkonzept zur Verfügung. Es wird jedoch empfohlen sich zu Hause umzuziehen und auch dort zu duschen.Es stehen die WC-Anlagen der Sportanlage zur Verfügung.

Gastronomie
Es wird keine Gastronomie angeboten.

Schutzkonzept Spielbetrieb

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